___ vorzunehmen ist. Dass der Streitwert marginal ist (Differenz steuerbares Einkommen CHF 100.00, satzbestimmendes Einkommen CHF 3'300.00; vgl. Vernehmlassung des Kantonalen Steueramtes vom 24. Oktober 2023), macht eine Beurteilung nicht hinfällig. 5. 5.1. Die Rekurrenten beantragen weiter, die Kryptowährung sei mit CHF 182.00 statt CHF 14'009.00 zu erfassen. 5.2. Die Steuerkommission Q._____ hat im Einspracheverfahren beim "Vermögen" die "Wertschriften und Guthaben gemäss Verzeichnis" auf CHF 21'294.00 festgesetzt (vgl. Details Steuerveranlagung 2021, -8-