4.6. Das Bundesgericht hat erkannt, dass kein steuerbarer Eigengebrauch gegeben ist, wenn ein Objekt leer steht, weil es aufgrund von objektiven, äusseren Umständen nicht benutzt werden kann. Diesfalls kann kein Eigenmietwert zugerechnet werden. Ist eine Liegenschaft zwar objektiv nutzbar, hat aber ein grosses Renovationsdefizit, muss eine Reduktion des -7-