SGE vom 26. März 2015 [3-RV.2014.56]). Es darf entgegen der Auffassung des Kantonalen Steueramtes nicht nach dem Grundsatz der Aussagen der ersten Stunde ohne weitere Abklärungen davon ausgegangen werden, dass beide Einwendungen nicht zutreffen (vgl. Vernehmlassung vom 24. Oktober 2023). 4.5. Bei mehreren Eigentümern einer Liegenschaft wird der Eigenmietwert im Verhältnis der Eigentumsanteile besteuert (SGE vom 22. Februar 2018 [3-RV.2017.181], mit Hinweisen auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung). Die Eigentumsverhältnisse an der fraglichen Liegenschaft sind daher für die satzbestimmende Berücksichtigung des Eigenmietwertes von entscheidender Bedeutung.