4. 4.1. Die Rekurrenten beantragen im Rekurs, es sei für die Liegenschaft in Österreich kein Eigenmietwert zu besteuern. Zur Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, die Liegenschaft werde bereits in Österreich besteuert. Es dürfe keine Doppelbesteuerung stattfinden. Ausserdem werde kein Eigenmietwert besteuert, wenn sich eine Liegenschaft in einem nicht vermietbaren Zustand befinde und der/die einzelne Erbe*in nicht selbständig über eine Liegenschaft entscheiden könne. Beides treffe auf die Liegenschaft in Österreich zu.