2.1.2. Die Steuerkommission Q._____ berücksichtigte diese Liegenschaft bei der Veranlagung mit einem "Mietwert Zweitwohnungen" von CHF 4'110.00, pauschalen Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 822.00 und einem Liegenschaftswert von CHF 137'000.00 (vgl. Details Steuerveranlagung 2021). 3. 3.1. 3.1.1. Steuerbar sind alle Erträge aus unbeweglichem Vermögen, insbesondere der Mietwert von Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen, die der steuerpflichtigen Person aufgrund von Eigentum oder eines unentgeltlichen Nutzungsrechts für den Eigengebrauch zur Verfügung stehen (§ 30 Abs. 1 lit. b StG).