1. Mit Verfügung vom 24. Januar 2023 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2021 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 110'400.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 112'300.00) veranlagt. Der Veranlagung liegen eine in Österreich gelegene Liegenschaft mit einem "Mietwert Zweitwohnungen" von CHF 4'110.00, pauschalen Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 822.00 und einem "Liegenschaftswert" von CHF 137'000.00 sowie beim Vermögen CHF 14'009.00 für eine Kryptowährung zu Grunde.