11.4. Die Rekurrenten haben mit dem Fragebogen Kapitalgewinne zwar das Feld "Antrag auf Steueraufschub für den Wertzuwachs von Liegenschaften des Anlagevermögens (§ 32a StG; Art. 18a DBG), nicht jedoch das Feld "Antrag auf Steueraufschub bei Generationenwechsel nach § 23 StG (nur Kantonssteuern)" angekreuzt. In Ziff. 2 des Fragebogens Kapitalgewinne wurden sodann die Anlagekosten der per tt.mm. 2016 überführten Liegenschaften deklariert. Weitere Angaben zur Ermittlung von wieder eingebrachten Abschreibungen (Ziff. 2.1 - Ziff. 2.3) fehlen jedoch vollständig. Unter diesen Umständen ist die Vorinstanz zu Recht davon ausgegangen, dass kein Antrag auf Steueraufschub nach § 32a StG vorlag.