10.2. Bei der Berechnung des fiktiven Einkaufs hat die Steuerkommission Q._____ die von den Rekurrenten mit dem Fragebogen Kapitalgewinne angegebenen massgebenden Einkommen der Jahre 2011 - 2015 übernommen und auf den ermittelten Durchschnitt von CHF 102'085.00 abgestellt. Ebenfalls wurden die deklarierten 40 Beitragsjahre und der Altersgutschriftensatz von 15 % pro Jahr (= total 600 %) übernommen. Das ist nicht zu beanstanden. Hingegen hat die Vorinstanz korrekterweise bei den anzurechnenden Altersguthaben der 2. Säule und der Säule 3a nicht die deklarierten CHF 270'823.00 berücksichtigt, sondern nur die per tt.mm. 2013 (Erreichen des Pensionsalters per tt.mm.