10. 10.1. Im Veranlagungs- und Einspracheverfahren wurde der fiktive Einkauf wie folgt ermittelt: Anrechenbare Beitragsjahre Alter der steuerpflichtigen Person am Ende des Liquidationsjahres, angefangene Altersjahre (höchstens ordentliches AHV-Rentenalter + 65 Anrechnung der Jahre ab dem vollendeten 25. Altersjahr 25 Beitragsjahre 40 - 20 - Massgebendes Einkommen (Durchschnitt des AHV-pflichtigen Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit der letzten fünf Geschäftsjahre vor dem Liquidationsjahr)