8. 8.1. Die Rekurrenten erachten eine Gewichtung mit dem einfachen Substanzwert und dem dreifachen Ertragswert als angemessen. Damit stimmt die Schätzung des KStA GS in Bezug auf das Industriegebäude überein, nicht jedoch diejenige beim Bürotrakt mit Wohnung, wo der Ertragswert vierfach gewichtet wird. 8.2. Entgegen der Auffassung der Rekurrenten ist die vom KStA GS vertretene Auffassung durchaus vertretbar, kommt doch dem Ertragswert beim Bürotrakt mit Wohnung aufgrund der gegenüber dem Industriebau erzielbaren höheren Mieten eine stärker zu gewichtende Bedeutung zu.