Im Gegensatz zu den Rekurrenten hat das KStA GS in der Schätzung vom tt.mm. 2018, der Stellungnahme vom 6. April 2020 (Ausführungen zu den Kosten für die Kapitalverzinsung, die Bewirtschaftungskosten, Rückstellungen für grosszyklische Erneuerungen und zum Verhältnis der Kapitalkosten zu den Bewirtschaftungs-/Rückstellungskosten), der Stellungnahme vom 26. Oktober 2022 (Ausführungen zu den Betriebs-, Unterhaltsund Verwaltungskosten unter Auswertung der Erfolgsrechnungen 2017 und 2018) und in der Vernehmlassung (Verweis auf das Schätzerhandbuch, S. 150 f.) die verwendeten Kapitalisierungssätze detailliert und nach-