7.4. 7.4.1. 7.4.1.1. In der Schätzung C._____ wurde ein einheitlicher Kapitalisierungssatz von 7.3 % verwendet. Wie sich dieser im Einzelnen zusammensetzt, ist nicht ersichtlich. Die Rekurrenten lassen jedoch in Bezug auf die Angemessenheit des Kapitalisierungssatzes wiederholt auf den Anhang 14 der VBG, den vom Kantonalen Steueramt V._____ für Unternehmensbewertungen verwendeten Kapitalisierungssatz von 7 % sowie auf die Veröffentlichung "Schweizerische Immobilien " vom 21. Februar 2019 (Anhang 2 zur Stellungnahme der Rekurrenten vom tt.mm. 2019; https://www.schweize- rische-immobilien.ch/immobilienbeertung) verweisen.