7.3.2. Nach der Umschreibung und gemäss der Aufteilung der Mieteinnahmen wird schon in der Schätzung C._____ klar zwischen Anbaute und Hallenbau unterschieden. Das spricht klar für die vom KStA GS in der Schätzung vertretene Auffassung, dass zwischen dem "Industriegebäude" und der Nutzung "Gewerbe und Wohnung" unterschieden werden muss. Wenn die Rekurrenten im Einsprache- und Rekursverfahren behaupten lassen, es sei seit Jahren keine Bürovermietung mehr erfolgt, widerspricht das klar den Angaben in der als massgeblich bezeichneten Schätzung C._____. - 16 -