6.5.2. Im Rekursverfahren nicht umstritten sind die bei der Ermittlung des steuerbaren Liquidationsgewinnes von Vorinstanz und Rekurrenten übereinstimmend mit CHF 2'388'521.00 eingesetzten Anlagekosten der Liegenschaft R-Strasse. Umstritten ist dagegen der Überführungswert (Verkehrswert) - 14 - der Liegenschaft R-Strasse per tt.mm. 2016. Darauf ist nachfolgend einzugehen.