5. Der Rekurrent führte in Q._____ in selbständiger Erwerbstätigkeit eine Einzelunternehmung in eigener Liegenschaft. Unbestritten ist, dass die teilweise vermietete Liegenschaft R-Strasse zum Geschäftsvermögen der Rekurrenten gehörte. Per tt.mm. 2016 beendete der Rekurrent die selbständige Erwerbstätigkeit. Mit dem Fragebogen Kapitalgewinne beantragte der Rekurrent die Überführung der Liegenschaften des Geschäftsvermögens in das Privatvermögen