3.5.3. Die Rekurrenten liessen in der Replik an den bisherigen Standpunkten festhalten. Es wurde aufgrund des Sanierungsbedarfes die Berücksichtigung des Substanzwertes und die Anpassung der Gewichtung von Substanzund Ertragswert verlangt. Die Mietzinsen seien in der Schätzung C._____ mit CHF 173'000.00 statt rund CHF 200'000.00 (2016) eingesetzt worden. Werde die entsprechende Korrektur vorgenommen resultiere ein Verkehrswert von CHF 2'991'000.00 (3 x Ertragswert von CHF 2'740'000.00 und 1 x Substanzwert von CHF 3'745'000.00). Dieser liege immer noch substanziell unter dem vom KStA GS geschätzten Marktwert. Der Kapitalisierungssatz liege zwischen 7.3 % und 8.49 %.