3.5.2. Das Gemeindesteueramt Q._____ verwies vernehmlassungsweise auf den angefochtenen Einspracheentscheid, das KStA auf die Stellungnahmen vom 6. April 2020 und vom 26. Oktober 2022 sowie auf das Schweizerische Schätzerhandbuch (Kapitel 3.3.3.2). - 10 -