Der Kapitalisierungssatz von 8.49 %, welcher "unteilbar" für das Industriegebäude und den Bürotrakt gleichermassen gelte, resultiere aus dem Basiszinssatz von 3.89 %, dem objektspezifischen Zuschlag (nur Gewerbe/Gastgewerbe) von 0.7 %, sowie den Zuschlägen für Betriebs- und Instandstellungskosten von 1.50 %, für Verwaltungskosten von 0.30 %, für Mietzinsreduktion von 0.40% und für den Rückstellungsbedarf für grosszyklische Erneuerungen von 1.70 %. Aus dem Anhang 14 der VBG ergebe sich für Gewerbebauten, Alter 11 - 30, ein Kapitalisierungssatz von 8.5 %. Von diesem Satz werde auch in der Publikation "Schweizerische Immobilien" vom 21. Februar 2019 ausgegangen.