3.5. 3.5.1. Mit Rekurs wurde die "Anpassung des Liegenschaftswertes auf CHF 2'700'000 im Jahr 2016 (Basis Schätzung und Deklaration in der Steuererklärung 2016) und somit Neubeurteilung durch das Spezialverwaltungsgericht" betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2016 "nicht aus der heutigen Sicht, sondern auf den seinerzeitigen Grundlagen und Kenntnissen im Jahr 2016" verlangt. Geltend gemacht wurde ein Marktwert von CHF 2'700'000.00 (eventualiter CHF 2'847'000.00), wobei insbesondere auf den Renovationsbedarf hingewiesen und der in der Schätzung des KStA GS verwendete Kapitalisierungssatz beanstandet wurden.