3.4.6. Mit Entscheiden vom 7. Juni 2023 wurde die Einsprache betreffend Liquidationsgewinn und fiktiver Einkauf betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2016 abgewiesen. Dabei verwies die Steuerkommission in beiden Entscheiden mit identischem Wortlaut im Wesentlichen auf die Schätzung KStA GS der Liegenschaft R-Strasse vom tt.mm. 2018 und die Berichte des KStA GS zur Marktwertermittlung vom 6. April 2020 sowie 26. Oktober 2022. Sie schloss "sich den Ausführungen des Kantonalen Steueramtes Aarau an." -9-