Es sei ein höherer Zuschlag von mindestens 2 % für den Unterhalt vertretbar. Für Unternehmensbewertungen (Bewertung von nicht kotierten Wertpapieren) sei im Jahr 2016 vom Kantonalen Steueramt V._____ bereits ein Kapitalisierungssatz von 7.0 % angewendet worden. Werde von einem Mietertrag von CHF 200'000.00 ausgegangen, ergebe sich ein Marktwert von CHF 2'857'000.00. Dieser Preis werde als realistisch betrachtet. Der Wert gemäss Schätzung C._____ von CHF 2'700'000.00 sei aber nach wie vor korrekt. "Wie in unserer Stellungnahme vom tt.mm.2019 erwähnt, wären wir jedoch mit einem Schätzwert von CHF 2'847'000.00 einverstanden."