3.4.3. Die Rekurrenten liessen mit Schreiben vom 2. Dezember 2022 an der bisher vertretenen Auffassung und Argumentation festhalten und zum Bericht des KStA GS vom 26. Oktober 2022 erwidern, massgebend für die Beurteilung sei der Liegenschaftsmarkt im Jahr 2016. Die seither eingetretenen Veränderungen würden vom KStA GS zu wenig gewürdigt. Ein Mischsatz für die Kapitalisierung sei nicht anzuwenden. Die Liegenschaft R-Strasse sei in den 80er Jahren gebaut worden und entspreche daher nicht mehr dem heutigen Ausbaustandard. Die Unterhaltskosten könnten daher von Jahr zu Jahr abweichen. Es sei ein höherer Zuschlag von mindestens 2 % für den Unterhalt vertretbar.