Der in der Einsprache neu berechnete Wert von rund CHF 2.8 Mio. liege in diesem Rahmen. 3.4.2. Das KStA GS nahm zur Einsprache mit Schreiben vom 26. Oktober 2022 erneut Stellung. Festgehalten wurde, dass es sich bei den gestützt auf die Jahre 2017 – 2019 geltend gemachten Kosten von durchschnittlich CHF 81'648.00 zu einem grossen Teil nicht um Betriebs-, Unterhalts- oder Verwaltungskosten handle. So seien die Kosten für die Heizung nicht Bestandteil der Mietwerte, da diese exklusiv Nebenkosten festgelegt würden. Die Kosten für Umbau- und Bauprojekte seien als Investitionen zu aktivieren. Zu berücksichtigen seien im Durchschnitt der Jahre 2017 - 2019 CHF 31'058.17.