Bei den eingemieteten Firmen handle es sich aber ausschliesslich um Gewerbebetriebe. Aufgrund der Gesamtsituation könnten in der Liegenschaft keine Büros mehr vermietet werden. Die Liegenschaft sei heute ein reines Industriegebäude (Gewerbeliegenschaft) mit einer Wohnung. Beide Liegenschaften lägen in der Gewerbezone, weshalb es sich nicht um einen Wohnkomplex handeln könne. Der Wohnanteil am Ertrag beider Gebäude betrage 10 %, gemessen an der Fläche weniger als 5 %. Auch sei der Überführungswert nochmals anhand des effektiven Unterhalts der letzten zwei Jahre zu überprüfen.