3.3.5. Die Steuerkommission Q._____ veranlagte die Rekurrenten einerseits mit Verfügung vom 20. Juli 2020 für einen fiktiven Einkauf BVG von CHF 578'087.00 (wobei der fiktive Einkaufsbeitrag um den Wert der Lebensversicherungen der Säule 3b [Policen der D._____ Nr. ccc und Nr. ddd] erhöht wurde) und anderseits mit Verfügung vom 20. Juli 2020 mit einem privilegiert besteuerten Liquidationsgewinn von CHF 261'144.00 (Liquidationsgewinn von CHF 839'231.00 – CHF 578'087.00). Bei der Berechnung des Liquidationsgewinnes wurde auf die Schätzung des Verkehrswertes der Liegenschaft R-Strasse des KStA GS abgestellt. -7-