Der angemessene Kapitalisierungssatz betrage 8.49 %. Dieser Kapitalisierungssatz ergebe sich aus der Verordnung über die Bewertung der Grundstücke (VBG) und der Veröffentlichung "Schweizerische Immobilien / Kapitalisierungssatz (KZS) / Kapitalisierungsfaktor." Obwohl sich daraus ein tieferer Wert als aus der Schätzung C._____ ergebe, könnte entgegenkommenderweise ein Verkehrswert von CHF 2'847'000.00 (Kapitalisierungssatz: 7.3 %) akzeptiert werden.