3.3.3. Mit Schreiben vom tt.mm. 2019 nahm die Vertreterin der Rekurrenten zur Marktwertermittlung des KStA GS Stellung. Dabei wurde festgehalten, dass der vom KStA GS ermittelte Marktwert nicht akzeptiert werden könne. Die Rekurrenten seien zwar mit den "Mieteinnahmen und den Sachwerten" einverstanden, nicht jedoch mit den Kapitalisierungssätzen, welche für das Gewerbe- und Industrieobjekt viel zu tief angesetzt worden seien. Die Liegenschaft sei zum geschätzten Verkehrswert nicht verkäuflich. Der angemessene Kapitalisierungssatz betrage 8.49 %.