3.2. Die Rekurrenten sind als Gesamteigentümer infolge einfacher Gesellschaft Eigentümer der Liegenschaft Q._____, Parzelle aaa, Plan bbb, Gebäude Nr. eee ([...]), R-Strasse (nachfolgend: Liegenschaft R-Strasse), welche bis zum tt.mm. 2016 unbestrittenermassen zum Geschäftsvermögen gehörte. Umstritten ist der massgebliche Verkehrswert der Liegenschaft R-Strasse bei deren Überführung in das Privatvermögen und damit verbunden der steuerbare Liquidationsgewinn sowie der fiktive Einkauf. -5-