2. Die Rekurrenten haben die Einspracheentscheide betreffend privilegiert besteuerten Liquidationsgewinn 2016 und betreffend fiktiven Einkauf 2016 mit einem Rekurs angefochten. Da je ein Einspracheentscheid und damit zwei Anfechtungsobjekte vorliegen, hat das Spezialverwaltungsgericht zwei Rekursverfahren eröffnet. Da der privilegiert besteuerte Liquidationsgewinn vom fiktiven Einkauf abhängig ist, rechtfertigt es sich die Verfahren 3-RV.2023.95 und 3-RV-2013.96 zu vereinigen.