1.2. Mit Verfügung vom 20. Juli 2020 (zusammen mit der Rechnung vom 20. August 2020 eröffnet) wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2016 mit einem privilegiert besteuerten Liquidationsgewinn von CHF 261'144.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden dabei für die vom Geschäftsvermögen in das Privatvermögen überführte Liegenschaft R-Strasse, Q._____, ein Verkehrswert von CHF 3'321'000.00 statt der deklarierten CHF 2'700'000.00 sowie ein fiktiver Einkauf von CHF 578'087.00 statt der deklarierten CHF 341'687.00 berücksichtigt.