3.3. Mit Verfügung vom 10. März 1999 legte die Gemeindeschätzungskommission der Grundstückgemeinde Q._____ den Steuerwert der Parzelle Nr. aaa (C-Strasse) im Halte von [...] m2 im Rahmen der allgemeinen Neuschätzung per 1. Januar 1999 auf CHF 2'989'000.00 fest. Seither wurde ausweislich der Akten keine Einzelschätzung durchgeführt. Da die Schätzung vom 10. März 1999 in Rechtskraft erwachsen ist, ist für die Vermögensteuer 2016 auf diesen Wert abzustellen.