"Zudem scheint es, dass unsere Mandanten aufgrund der Einsprache auch noch bestraft werden ('Einsprache' = 'Bestrafung'); gemäss der definitiven Veranlagung vom 21.08.2020 wurde der Liegenschaftswert (Aarg. Steueramt) auf CHF 2'989'000.00 festgelegt. Nun wird auf die Neubeurteilung vom 2018 abgestützt. Dieses Vorgehen scheint uns fragwürdig und nicht gerecht."