2.3.6. Das Gemeindesteueramt Q._____ und das KStA verweisen in ihren Vernehmlassungen auf den Einspracheentscheid und die bisherigen Ausführungen, ohne jedoch konkret auf den für die Kantons- und Gemeindesteuern 2016 massgeblichen Vermögenssteuerwert einzugehen. -6- 2.3.7. Die Rekurrenten liessen in der Replik an den bisherigen Standpunkten festhalten. Zum Vermögenssteuerwert wurde ausgeführt: