2.3.3. Mit der Einsprache "gegen die definitive Veranlagung 2016 (ordentliche Veranlagung inkl. privater Liquidations-Gewinn und 2. Kapitalzahlung für die Direkte Bundessteuer und Kantons- und Gemeindesteuern)" wurde die "Überprüfung Bewertung Liegenschaft C-Strasse, Q._____ – angewandter Kapitalisierungssatz für eine Gewerbeliegenschaft mit Wohnung, da die Bewertung nicht korrekt umgesetzt ist und somit die Berechnung des privaten Liquidationsgewinnes und des fiktiven Einkaufs BVG massiv beeinflusst", beantragt. Im Wesentlichen wurde geltend gemacht, dass die Bewertung der Liegenschaft C-Strasse nicht dem Marktwert entspreche.