2.2. Mit dem "Fragebogen Kapitalgewinne", am 17. November 2017 unterzeichnet, beantragten die Rekurrenten infolge Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit per tt.mm. 2016 nach Vollendung des 55. Altersjahres die Überführung des Geschäftsvermögens in das Privatvermögen, wobei sie bei der Überführung der Liegenschaft C-Strasse von einem Verkehrswert von CHF 2'700.000.00 ausgingen. Sodann wurden ein Steueraufschub für den Wertzuwachs von Liegenschaften des Anlagevermögens nach § 32a StG und eine privilegierte Besteuerung des Liquidationsgewinnes nach § 45 Abs. 1 StG unter Anrechnung einer fiktiven Deckungslücke nach § 45 Abs. 1 lit. f StG beantragt.