1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2016. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG). 2. 2.1. Die Rekurrenten sind als Gesamteigentümer infolge einfacher Gesellschaft Eigentümer der Liegenschaft Q._____, Parzelle aaa, Plan ccc, Gebäude Nr. bbb ([...]), C-Strasse (nachfolgend: Liegenschaft C-Strasse), welche bis zum tt.mm. 2016 unbestrittenermassen zu ihrem Geschäftsvermögen gehörte.