Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 6. Das Gemeindesteueramt Q._____ und das Kantonale Steueramt (KStA) beantragen die Abweisung des Rekurses. 7. A._____ und B._____ haben eine Replik einreichen lassen. 8. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Akten der Rekursverfahren 3-RV.ddd betreffend Liquidationsgewinn 2016 und 3-RV.eee betreffend fiktive Einkäufe 2016 in Sachen von A._____ und B._____ beigezogen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: