"I. Anträge 1. Die Verfügungen vom 21. August 2020 resp. 9. September 2020 der definitiven Veranlagungen 2016 und 2017 seien aufzuheben. 2. Überprüfung Bewertung Liegenschaft C-Strasse, Q._____ – angewandter Kapitalisierungssatz für eine Gewerbeliegenschaft mit Wohnung, da die Bewertung nicht korrekt umgesetzt ist und somit die Berechnung des privaten Liquidationsgewinnes und des fiktiven Einkaufs BVG massiv beeinflusst." Weiter wurde sinngemäss um Vorladung ersucht. 3. Am 7. Juni 2023 fand eine Einspracheverhandlung statt. 4. Mit Entscheid vom 7. Juni 2023 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab.