1. Mit Verfügung vom 21. August 2020 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2016 mit einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von CHF 237'000.00 und einem steuerbaren Vermögen von CHF 1'145'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 1'148'000.00) veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurde dabei unter anderem die Liegenschaft "Q._____., C-Strasse / Parz. Nr. aaa, GB-Nr. bbb" mit einem Vermögenssteuerwert von CHF 2'989'000.00 statt der deklarierten CHF 2'700'000.00 erfasst. 2. Gegen die Verfügung vom 21. August 2020 liessen A._____ und B._____ mit Schreiben vom 22. September 2020 Einsprache erheben. Sie stellten die