6.4.4. Der Einspracheentscheid ist vor diesem Hintergrund ebenfalls nicht zu beanstanden, zumal sich die Rekurrenten im Schreiben vom 30. Januar 2023 insbesondere zu einer Aufrechnung von CHF 150'000.00 geäussert haben, - 12 - diesen Einwand aber trotz Aufforderung des Gemeindesteueramtes Q._____ vom 7. Februar 2023 nicht präzisiert haben.