6.4.2. Es ist zum einen nicht nachvollziehbar, inwiefern die "Kapitalabrechnung" (Antrag 2) der Liquidationsgewinnsteuer 2019, welche getrennt vom übrigen Einkommen in einem separaten Verfahren mit privilegierter Besteuerung abgewickelt wird, Einfluss auf die Kantons- und Gemeindesteuern 2020 haben könnte. Das Spezialverwaltungsgericht hat sodann in seinem Urteil vom tt.mm. 2024 ausführlich zur Berechnung des Liquidationsgewinnes Stellung genommen, so dass auf diese Erwägungen, welche den Rekurrenten bekannt sind, verwiesen werden kann.