6.4. 6.4.1. Die Rekurrenten beziehen sich sodann im Rekurs in den Bemerkungen zu Ziff. 2.2 des Einspracheentscheids auf den Antrag 2 und in der Zusammenfassung auf Antrag 6 des Rekurses vom 21. Februar 2022 (3-RV.bbb) betreffend Liquidationsgewinn 2019. Diese lauten wie folgt: "2. Die Kapitalabrechnung sei neu zu erstellen. (…) 6. Infolge Steuerabrechnung mit Hofübergabe unter BGBB sei damit nach Art. 78 Grundbuch zu verfahren. Eine im BGBB begründete Schuld kann nach Hofübergabe nicht mehr eingelöst werden. Es bleiben die vorgeschlagenen Varianten / oder andere / innert Frist zu bereinigen."