4. 4.1. Die Steuerkommission Q._____ hat die Eingabe vom 30. Januar 2023 als Einsprache behandelt. Die Rekurrenten bestreiten grundsätzlich, dass die Eingabe als Einsprache zu behandeln gewesen sei. "Es gibt kein Verbot für uns, ein Amt auf Fehler hinzuweisen". Es ist zu prüfen, ob die Steuerkommission Q._____ zu Recht von einer Einsprache ausgegangen ist.