Geltend gemacht wurde, dass das Vermögen nicht stimmen könne. Alles gehöre zum gleichen Rechtsstreit im Verfahren 3-RV.bbb. Sodann wurde in Teilen auf die Einsprache vom 22. Juli 2021 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2019 verwiesen. Es handle sich nicht um die Forderung von CHF 150'000.00 der Ehefrau. Es gehe um "150'000, erste Parzellenschätzung im Steuerjahr 2017 (wo versucht wurde, Vermögen auch noch als Einkommen aufzurechnen!)". Dazu wurde "zu Antrag Nr. 2 im Dossier 3-RV.bbb" Bezug genommen.