Beschwerde an das Gemeindesteueramt Q._____ eingereicht zu haben. Weiter wurde ausgeführt, die definitive Steuerveranlagung 2020 sei verfrüht gestellt worden, da das Spezialverwaltungsgericht zu den Kantonsund Gemeindesteuern 2019 noch kein Urteil gefällt habe. Ausdrücklich wurde festgehalten: "Wir haben kein Begehren gestellt." und "Wir haben keine Einsprache erhoben."