3.4. Mit Rekurs machen die Rekurrenten geltend, es gebe kein Dokument "Beschwerde". Die Aktion sei sinn- und zwecklos. Die Vorinstanz zwinge die Rekurrenten, das Spezialverwaltungsgericht anzurufen. Die Leiterin des Gemeindesteueramtes und der Präsident der Steuerkommission Q._____ (als Unterzeichner des Einspracheentscheides) hätten eine Beschwerde konstruiert. Die Rekurrenten distanzierten sich in aller Form davon, eine -8-