Auch das Vermögen sei per 31. Dezember 2019 nicht vom Rekursentscheid abhängig. Das deklarierte Guthaben der Ehefrau über CHF 150'000.00 betreffe güterrechtliche Ansprüche, welche bei Berechnung des steuerbaren Vermögens der Ehegatten bei gemeinsamer Steuerpflicht unberücksichtigt blieben.