➢ Es ist nicht angezeigt, dass Sie jetzt einen einzelnen Antrag herauslösen, vorzeitig in eigener Regie definitiv bearbeiten wollen und so das Gericht übergehen. Damit würde bestätigt, was wir schon am 30.1.23 geschrieben haben: Sie desavouieren das Spezialverwaltungsgericht. ➢ Es ist obsolet Ihnen alles nochmals darzulegen, da Sie bei Bedarf in den abgegebenen Dokumenten und im STG nachlesen können. Wir ändern die Argumente nicht. ➢ Es gibt kein Recht auf Nichtwissen. ➢ Sie könnten uns eine zweite prov. Rechnung für 2020 zustellen. Eine definitive würden wir nicht bezahlen."