➢ Abschluss unbereinigtes Vermögen 31. Dez. 2019 tangiert Vermögen Stand 1. Januar 2020. ➢ Es sind mehrere Positionen aus den Vorjahren nicht geklärt. ➢ Sie haben volle Kenntnis über unsere Anträge ans Spezialverwaltungsgericht, auch was die Steuerveranlagung betrifft. Es wurde ja Stellung genommen. ➢ Es ist nicht angezeigt, dass Sie jetzt einen einzelnen Antrag herauslösen, vorzeitig in eigener Regie definitiv bearbeiten wollen und so das Gericht übergehen.