Die Rekurrenten wurden aufgefordert, "in einem unterzeichneten Schreiben zu erklären, gegen was Sie in der Steuerveranlagung 2020 Einsprache erheben." 3.3.3. Die Rekurrenten äusserten sich mit Schreiben vom 3. März 2023 zum Schreiben des Gemeindesteueramtes Q._____ wie folgt: "In unserem Schreiben vom 30.1.2023 haben wir Ihnen u.a. 2 Gründe aufgezählt, warum Sie gar keine def. Steuerrechnung 2020 erstellen können; ein einziger Hinweis hätte schon genügen müssen.